Vermögen &
Geldwäsche

Nicht zuletzt durch die gestiegene Beliebtheit von Kryptowährungen erfolgten in den letzten Jahren deutliche Verschärfungen des Geldwäscherechts, initiativ durch die EU und darauf folgend durch den deutschen Gesetzgeber. Dies hat erhebliche Auswirkungen sowohl für Anbieter von Kryptodienstleistungen als auch deren Kunden, etwa beim Handel an Kryptobörsen. Doch auch Bargeldliebhaber und Anleger traditioneller Vermögensklassen spüren die Folgen der strengeren Vorschriften bis in den Alltag.

Nicht nur Bartransaktionen und Edelmetallgeschäfte wurden zuletzt deutlich erschwert. Bankkunden müssen immer häufiger höchstpersönliche Vermögensinformationen offenlegen und sich für Geldeingänge auf ihren Konten rechtfertigen. Zunehmend kommt es dabei zu gesperrten und gekündigten Bankkonten.

Themen

Banken, Zahlungsdienstleister, Kryptobörsen und zahlreiche andere Unternehmen, mit denen wir in Zeiten der Digitalisierung täglich zu tun haben, müssen mittlerweile mit viel Aufwand strenge Geldwäschevorschriften erfüllen. Die Erfüllung von Nachweispflichten ist für Kunden häufig intransparent, Entscheidungen und darauf folgende Maßnahmen nicht nachvollziehbar.

Unbescholtene Bürger erlangen zunehmend den Eindruck, einem geldwäscherechtlichen Generalverdacht ausgesetzt zu sein. Es widerstrebt Ihnen zurecht, Auskunft über ihre Vermögensverhältnisse gegenüber privatwirtschaftlichen Unternehmen zu erteilen. Letztere tun gut daran, bei der Erfüllung geldwäscherechtlicher Pflichten die Eingriffsintensität so niedrig wie möglich zu halten.

Wir beraten Sie im Bereich Vermögen & Geldwäsche unter anderem zu folgenden Themen:

Leistung

Wenn Sie als Privatperson Probleme mit Ihrer Bank, einer Kryptobörse, Behörde oder einem Broker haben, unterstützen wir Sie und vertreten Sie bei Bedarf umfassend. Selbstverständlich auch gegenüber Börsen und Brokern im Ausland. Bezüglich betrügerischer Broker, die Ihr Vermögen nicht auszahlen, kann ebenso zeitnah Hilfe geleistet werden (siehe: Broker zahlt nicht aus).

Wir setzen uns dafür ein, Ihren Zugriff auf Ihre Krypto- und Fiatmittel wiederherzustellen, wenn Ihr Konto oder Account gesperrt oder gekündigt wurde.

Vom GwG verpflichtete Unternehmen und Einrichtungen berät die Kanzlei bei der Erfüllung geldwäscherechtlicher Pflichten und der Gestaltung kundenfreundlicher KYC-Prozesse.

Wie können wir helfen?

Wir helfen Privatpersonen bei der Erbringung von Nachweisen sowie im Falle gesperrter Vermögenswerte und Konten. Ferner unterstützen wir Unternehmen bei der Erfüllung von Anforderungen des Geldwäscherechts.